ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
I) Allgemeine Bedingungen
Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Restaurant Weinstock (Herbert Englert Gastronomiebetriebe GmbH) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.
Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.
Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich als Bruttopreise in EURO (EUR / €).
Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nachzukalkulieren.
II) Auftragserteilung
Durch die Annahme des Angebotes in Schrift- oder Textform oder die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.
Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens des Restaurants Weinstock eine Auftragsbestätigung gegeben wurde.
III) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, 5 Prozentpunkte Verzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz für Verbraucher und 9 ProzentpunkteVerzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz für Unternehmen zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc. Für die Reservierung von Räumlichkeiten kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50%- 80 % des zu erwartenden Umsatzes verlangt werden.
IV) Stornofristen Veranstaltungen
kostenfreie Stornierung der gesamten Leistungen 12 Wochen vor der Veranstaltung, 50 % der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 6 Wochen im Voraus, 25 % der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 2 Wochen im Voraus. 0% der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 48 h im Voraus. Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 48 h vor der Veranstaltung möglich und muss uns in Textform mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – mit der vereinbarten Personenzahl – in Rechnung gestellt.
VI) Sonstiges
Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.
Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.
Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über das Restaurant Weinstock anfragen und bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.
VII) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen
VIII) Haftung
Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.
IX) Sonstige Regelungen
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand des Restaurants Restaurant Weinstock.
Gerichtsstand ist der Sitz des Restaurants Weinstock. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants Weinstock.