ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

I) Allgemeine Bedingungen

  1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit dem Restaurant Weinstock (Herbert Englert Gastronomiebetriebe GmbH) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.

  2. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen des Hauses hinterlassen hat.

  3. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich als Bruttopreise in EURO (EUR / €).

  4. Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nachzukalkulieren.

  5. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber dem Haus auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.

II) Auftragserteilung

  1. Durch die Annahme des Angebotes in Schrift- oder Textform oder die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.

  2. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens des Restaurants Weinstock eine Auftragsbestätigung gegeben wurde.

  3. Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.

III) Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Der Auftragnehmer ist berechtigt, 5 Prozentpunkte Verzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz für Verbraucher und 9 ProzentpunkteVerzugszinsen über dem jeweiligen EZB-Satz für Unternehmen zu berechnen. Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, etc. Für die Reservierung von Räumlichkeiten kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50%- 80 % des zu erwartenden Umsatzes verlangt werden.

IV) Stornofristen Veranstaltungen

kostenfreie Stornierung der gesamten Leistungen 12 Wochen vor der Veranstaltung, 50 % der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 6 Wochen im Voraus, 25 % der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 2 Wochen im Voraus. 0% der vereinbarten Leistungen/Garantiezahl kostenfrei 48 h im Voraus. Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis 48 h vor der Veranstaltung möglich und muss uns in Textform mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung – mit der vereinbarten Personenzahl – in Rechnung gestellt.

VI) Sonstiges

  1. Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist das Haus berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Korkgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.

  2. Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.

  3. Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über das Restaurant Weinstock anfragen und bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.

  4. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Restaurants Weinstock nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

VII) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen

  1. Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppe und/oder deren Tarnorganisation o.ä. sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hauses. Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist das Haus berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit des Hauses gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.
  2. Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Haus.
  3. Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist das Haus berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.

VIII) Haftung

Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Hauses oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.

IX) Sonstige Regelungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand des Restaurants Restaurant Weinstock.

  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Restaurants Weinstock. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz des Restaurants Weinstock.

  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.